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Praxis für Allgemeinmedizin

Dr. Emanuel Gollegger

Als Wahlarzt und Arzt für Allgemeinmedizin freue ich mich besonders Sie in meiner Ordination willkommen zu heißen. In meiner Praxis kann ich mittels moderner Diagnostik und einem eigenen Labor die Befundzeiten kurz halten und habe die Möglichkeit mit Kollegen aus den verschiedensten Fachrichtungen Tür an Tür zu Ihrem Wohl zusammen zu arbeiten. Zeit  ist für mich ein essentieller Faktor, wenn es darum geht, Gesundheit zu erlangen oder zu erhalten. Diese Zeit will ich mir für Ihre Anliegen und Ihre Gesundheit nehmen.

"DER GANZE MENSCH IM BLICK"

  • Es geht mir bei meiner Arbeit als Allgemeinmediziner vorrangig um eine persönliche, individuell gestaltete und vor allem ganzheitliche Beratung und Betreuung.

    Ich freue mich auf Sie!

    Ihr
    Dr. Emanuel Gollegger

FAQ

Was bedeutet Wahlarzt?

Es gibt als Arzt die Möglichkeit, sich als sogenannter Wahlarzt niederzulassen. Diese Möglichkeit bietet sich dem Facharzt aber auch dem Allgemeinmediziner. Der Ausdruck Wahlarzt hat Einfluss auf die Abrechnungsmodalitäten, eine direkte Verrechnung mit den Kassen ist nicht möglich, das heißt, der Arzt verrechnet seine erbrachten Leistungen mittels Honorarnote mit seinem Patienten und Sie müssen diese Rechnung an Ihre zuständige Kasse nach Bezahlung derselben weiterleiten.

Was sind die Vorteile des Wahlarztes?

Der Wahlarzt bietet durch ein vermindertes Patientenaufkommen vorallem Zeit für seine Patienten. Gerade beim Thema Gesundheit sollte die Zeit keine Rolle spielen.

Bei welcher Kasse ist man versichert?

Wichtig für die Abrechnung beziehungsweise den Rückersatz ist die eigene Sozialversicherung, da die einzelnen Kassen verschiedene Tarifmodelle anbieten und sich die Abrechnung der erbrachten Leistung an diese Tarife hält. Ausser der Gebietskrankenkasse berechnen beinahe alle anderen Sozialversicherungsträger einen Selbstbehalt, dieser ist vom Versicherten auch beim Besuch eines Kassenarztes zu bezahlen.

Wie funktioniert die Rückerstattung?

Grundvoraussetzung bei vielen Kassen ist die Original-Honorarnote mit einem Zahlungsbeleg, offene Rechnungen werden nicht rückerstattet, Ausnahmen sind hier die Fürsorgekassen, hier ist kein Zahlungsbeleg erforderlich. Nach Bezahlung muss nur noch die Bankverbindung im unteren Teil der Rechnung eintragen und an die automatisch aufgedruckte Adresse Ihres Sozialversicherungsträgers geschickt werden. Der Rückersatz wird nach Prüfung der Honorarnote auf Ihr Konto überwiesen. Bei Bezahlung mittels Zahlschein oder Telebanking müssen Sie den Zahlungsbeleg mitsenden, bei Barzahlung wird dies mittels Stempel auf der Honorarnote vermerkt. Unabhängig von der Zahlungsweise müssen Sie nie mit einer Rechnung persönlich bei Ihrer Kasse vorstellig werden.